ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Unsere Lieferungen und Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Bedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart sind.

2. Der Auftragnehmer (PENZenstadler GmbH) wiederspricht hiermit ausdrücklich allen fremden Geschäftsbedingungen und erklärt, nur aufgrund seiner eigenen AGB kontrahieren zu wollen

3. Verträge gelten als abgeschlossen, wenn der Auftragnehmer nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung ausgesandt hat und dieser Auftragsbestätigung vom Auftraggeber nicht binnen fünf Tagen schriftlich widersprochen wurde.

4. Die Gefahr geht mit Übergabe unserer Lieferung/Leistung an den Frächter oder Versandführer auf den Auftraggeber über. Der Versand erfolgt immer auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

5. Sofern nichts anderes vereinbart, beginnt die Liefer-/Leistungsfrist frühestens mit dem spätesten der nachfolgenden Zeitpunkte:
a) Datum der Auftragsbestätigung
b) Datum der Erfüllung aller dem Auftraggeber obliegenden Voraussetzungen
c) Datum, an dem der Auftragnehmer eine vereinbarte Anzahlung oder Sicherheitsleistung erhält.

6. Die Preise gelten zuzüglich Versandkosten und Spesen. Wesentliche Änderungen der zur Auftragserteilung bestehenden Berechnungsgrundlagen berechtigen den Auftagnehmer, ein höheres als das vereinbarte Entgelt zu fordern.

7. Bei Zahlungsverzug werden 12 % p.a. vereinbart. Der Auftraggeber haftet dem Auftragnehmer für alle durch Zahlungsverzug entstandenen zweckmäßigen und notwendigen Kosten, so beispielsweise für Aufwendungen für Mahnungen, Inkassoversuche, Lagerkosten und gerichtliche oder außergerichtliche Rechtsanwaltskosten.

8. Bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber behält sich der Auftragnehmer sein Eigentumsrecht am Lieferungs-/Leistungs-/Kaufgegenstand vor. Der Auftragnehmer hat alle erforderlichen Vorschriften zur Wahrung des Eigentumsvorbehaltes einzuhalten.

9. Mängel und Schäden hat der Auftraggeber bei sonstigem Verlust seines Anspruches unverzüglich nach Lieferung schriftlich bekannt zu geben. Die Gewährleistungsfrist wird einvernehmlich mit drei Monaten beschränkt und beginnt ab Gefahrübergang im Sinn dieser AGB.

10. Der Auftragnehmer haftet ausschließlich für vorsätzliche oder grob Fahrlässig herbeigeführte Schäden. Eine Haftung durch Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit entstanden sind, ist ausgeschlossen.

11. Ist eine Lieferung/Leistung aus vom Auftraggeber zu vertretenen Gründen nicht möglich oder hält der Auftraggeber eine im obliegende gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung gegenüber dem Auftragnehmer nicht ein, so ist letzterer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle dadurch entstehenden Nachteile, auch den entgangenen Gewinn, zu ersetzen hat.

12. Der Auftragnehmer haftet dafür, dass durch Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modelle und weitere Spezifikationen nicht im Schutzrechte Dritter eingegriffen wird. Software, Ausführungsunterlagen, Pläne, Skizzen, technische Unterlagen, Konstruktionsunterlagen und technische Ausführungen bleiben das ausschließliche geistige Eigentum des Auftragnehmers und genießen urheberrechtlichen Schutz. Jede nicht ausdrücklich eingeräumte Vervielfältigung, Verbreitung, Nachahmung, Bearbeitung und Verwertung oder ähnliches ist unzulässig.

13. Die Vertragsteile vereinbaren die Anwendung österreichischen Rechts unter Ausschluss UN-Kaufrechts. Die Vertragsteile vereinbaren weiteres als Gerichtsstand für alle sich aus diesem oder künftigen Verträgen ergebenen Streitigkeiten das für den Sitz des Auftragnehmers örtlich und sachlich zuständige Gericht. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.